Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Verkaufs-, Liefer-, Leistungs-, Wartungs- und Lizenzbedingungen) der BAUMANN Software GmbH, Wiesentalstr. 18, 73434 Aalen
→ Direkt zu den Wartungskonditionen

Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Lizenzbedingungen für Demo-/Testversionen, für registrierte Software sowie für Software-Updates enthält, vor dem Herunterladen, Installieren oder Anfordern eines Lizenzschlüssels oder dem anderweitigen Zugreifen auf bzw. Verwenden der eigentumsrechtlich geschützten Software, aufmerksam durch. Wenn Sie einen Wartungsvertrag abschließen möchten oder abgeschlossen haben, lesen Sie bitte zusätzlich die „Wartungskonditionen für Software der BAUMANN Software GmbH“. Wenn Sie mit mindestens einem Punkt der AGB und ggfs. der Wartungskonditionen nicht einverstanden sind, dürfen Sie unsere Software nicht herunterladen und nicht nutzen. Sämtliche in Ihrem Besitz befindlichen Kopien müssen Sie in diesem Fall vernichten.

Zusammen mit den zusätzlichen Bedingungen oder Richtlinien, die Bestandteil des Vertragsverhältnisses sind, stellen die vorliegenden Lizenz- und Wartungsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und der BAUMANN Software GmbH in Bezug auf die Software dar und treten an die Stelle aller früheren mündlichen oder schriftlichen Vorschläge, Zusicherungen, Vereinbarungen, Wartungskonditionen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie und BAUMANN Software (bzw. die Vorgängerfirma BAUMANN Computer) sich unter Umständen haben zukommen lassen.

Einige Programme der BAUMANN Software GmbH setzen mindestens die Verwendung des kostenlosen Microsoft® SQL Server 2016 Express voraus. Sie erklären sich hiermit mit dem automatischen Download und der Installation dieser Software auf Ihrem Rechner einverstanden. Für diese Software sind die Microsoft-Lizenzbestimmungen maßgeblich.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BAUMANN Software GmbH enthalten die folgenden Lizenzbedingungen:

  • Lizenzbedingungen für Demo-/Testsoftwareversionen
  • Lizenzbedingungen für Freeware
  • Lizenzbedingungen für registrierte Software (Updates)
  • Lizenzbedingungen für Software-Updates (im Rahmen eines Wartungsvertrages).

Die BAUMANN Software GmbH gewährt Ihnen ein nicht-exklusives Recht zur Nutzung der Software gemäß den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Angebot und Vertragsabschluss

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Diese sind Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Besteller anerkannt. Bezüglich herunterzuladender Softwarelizenzen (Demo-/Testlizenzen, registrierte Softwarelizenzen, Software-Updates) erklären Sie sich mit dem Herunterladen der Software mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch die BAUMANN Software GmbH.

1.4 Telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die BAUMANN Software GmbH.

1.5 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist, es sei denn, wir liefern vereinbarungsgemäß unmittelbar nach Auftragseingang. In diesem Fall gelten Lieferschein bzw. Rechnung als Auftragsbestätigung. Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung heben etwa entgegenstehende, vorhergehende Vereinbarungen auf.

2. Softwarelizenzen

2.1 Die BAUMANN Software GmbH räumt dem Besteller an den Software-Lizenzen und den dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen (im Folgenden Programme genannt) ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein. Urheberrecht, Eigentum und alle sonstigen Rechte an den Programmen einschließlich der Kopien bleiben beim Hersteller. Eine Vervielfältigung der Programme, gleich welcher Art und auf welche Träger, mit Ausnahme einer als solche ausdrücklich zu kennzeichnenden Sicherungskopie, ist nicht gestattet; das gilt auch für den eigenen Gebrauch, es sei denn, die Vervielfältigung dient der Dekompilierung unter den Voraussetzungen des § 69e Urheberrechtsgesetz. Der Besteller hat sicherzustellen, dass diese Programme Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der BAUMANN Software GmbH nicht zugänglich werden.

2.2 Registrierte Software-Lizenzen: Vorbehaltlich Ihrer uneingeschränkten und ständigen Einhaltung der allgemeinen Bedingungen dieses Vertrages, insbesondere der Zahlung der Lizenzkosten gemäß Auftragsbestätigung, erteilt Ihnen die BAUMANN Software GmbH eine einfache, nicht übertragbare, nicht abtretbare Lizenz zur Nutzung der Software nur in maschinenlesbarer Objektcode-Form sowie zur Verwendung der Leitfäden (die Dokumentation) ausschließlich zu den in diesem Vertrag genannten zulässigen Zwecken.
Wenn Sie Software-Lizenzen käuflich erwerben, erhalten Sie von der BAUMANN Software GmbH einen Lizenzcode, mit dessen Hilfe Sie entweder die bereits installierte Freeware freischalten oder in Ihrem Kundenlogin-Bereich die erworbene Software herunterladen können.
Die BAUMANN Software GmbH ist nicht zur Bereitstellung von Updates, Verbesserungen, Änderungen, Aktualisierungen oder Ergänzungen der Software verpflichtet.

2.3 Lizenzen für Demo-/Testsoftware: Sofern Sie eine Demosoftware zum Testen herunterladen, gehört zum Lieferumfang dieser Software ein Testversion-Aktivierungsschlüssel, mit dem die Software für einen bestimmten eingeschränkten Zeitraum (der „Testzeitraum", in der Regel 30 Tage) aktiviert wird. Nach Ablauf des Testzeitraums müssen Sie entweder einen Aktivierungsschlüssel käuflich erwerben (Registrierte Softwarelizenzen) oder die Software, die Dokumentation, alle davon erstellten Sicherungskopien sowie den entsprechenden Aktivierungsschlüssel vernichten. Wenn Sie vor dem Ablauf des Testzeitraums keinen Aktivierungsschlüssel (registrierte Softwarelizenz) käuflich erwerben, erlöschen dieser Vertrag sowie alle Ihnen nach diesem Vertrag gewährten Rechte bzw. erteilten Lizenzen bei Ablauf des Testzeitraums.

2.4 Lizenzen für Freeware: Wenn Sie Freeware-Programme (auf Nachfrage) herunterladen, können Sie diese zeitlich uneingeschränkt ohne Aktivierungsschlüssel nutzen. Die sachlichen Einschränkungen der einzelnen Freeware-Programme sind auf der entsprechenden Download-Seite beim jeweiligen Programmnamen vermerkt.

2.5 Lizenzen Software-Updates: Wenn der Kunde einen Wartungsvertrag abschließt, wird er von der BAUMANN Software GmbH für das Herunterladen der Updates für die Dauer des Wartungsvertrages freigeschaltet. Sobald sich der Kunde auf der Baumann-Homepage unter Kundenlogin mit seinen Registrierungsdaten eingeloggt hat, findet er im Downloadbereich die ihm zustehenden Updates.

3. Dienstleistungen

Sämtliche Dienstleistungen wie Beratung, Organisation, Pflichtenhefterstellung, Einsatzunterstützung, Installation, Schulung, Individualprogrammierung, Softwareanpassung, Wartungsarbeiten, Funktionstests und Abnahme werden nach Preisliste bzw. tatsächlichem Aufwand (gemäß den jeweils zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundensätzen der BAUMANN Software GmbH) je angebrochener halben Stunde berechnet. Außerdem übernimmt der Kunde ggfs. die Reisekosten nach Angebot. Die Berechnung erfolgt stets von Aalen aus.
BAUMANN Software wird keine Leistungen wie Installation und Einrichtung von Drittprogrammen, Hard- und Softwareadministration, Datenbankadministration, Netzwerkadministration, Benutzeradministration, Hard- und Softwaretests sowie Schulung und Einweisung für Fremdprodukte übernehmen.

4. Preise

Unsere Preise verstehen sich rein netto Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste berechnet.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Softwarelizenzen werden unmittelbar nach dem E-Mail-Versand des Lizenzcodes an den Käufer/Empfänger in Rechnung gestellt und sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen netto Kasse ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes (z.B. Vorkasse) schriftlich vereinbart wurde.

5.2 Programmierungen werden unmittelbar nach der Auslieferung in Rechnung gestellt und sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen netto Kasse ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes (z.B. Vorkasse) schriftlich vereinbart wurde.
Programmierungen über einen Zeitraum von zwei Wochen hinaus werden zwei- bis vierwöchentlich nach Tätigkeitsnachweis in Teilrechnungen berechnet.

5.3 Schulung/Einsatzunterstützung sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen netto Kasse ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes (z.B. Vorkasse) schriftlich vereinbart wurde.

5.4 Kundendienst- und Warenrechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen netto Kasse ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes (z.B. Vorkasse) schriftlich vereinbart wurde.

5.5 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und werden den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

5.6 Befindet sich ein Kunde im Zahlungsverzug, sind wir zur Lieferung weiterer bestellter Waren oder Programmierungen bis zur vollständigen Zahlung rückständiger Beträge nicht verpflichtet.
In derartigen Fällen sowie bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, bei Übergang des Geschäfts auf Dritte oder Auflösung des Geschäfts sind wir berechtigt, für noch nicht ausgeführte Leistungen Vorauskasse zu verlangen. Lehnt der Kunde diese Art der Geschäftsabwicklung ab, werden alle unsere noch offenen Forderungen sofort zahlungsfällig.

5.7 Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 8 % über Basiszinssatz zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.

5.8 Eine Aufrechnung und/oder ein Zurückbehaltungsrecht sind nur möglich, wenn dem Besteller Gegenforderungen zustehen, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

7. Lieferbedingungen

7.1 Die in unseren Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Circa-Angaben. Sie sind nur dann bindend, wenn sie von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

7.2 Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch frühestens nachdem die technische Konfiguration und die Softwarespezifikation völlig geklärt sind und vom Besteller beizubringende Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc. vorliegen. Teillieferungen und Teilleistungen können durch die BAUMANN Software GmbH jederzeit ausgeführt und gesondert berechnet werden.
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von sonstigen Ereignissen, die der BAUMANN Software GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Nichtverfügbarkeit oder Nichtlieferbarkeit der Ware, Handelsembargo, Katastrophen, Beförderungs- oder Betriebssperre), hat die BAUMANN Software GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist die BAUMANN Software GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Besteller kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Die BAUMANN Software GmbH ist verpflichtet, den Besteller über den Eintritt der genannten Umstände unverzüglich zu informieren.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

7.3 Versand und Zustellung - auch bei Teillieferungen - erfolgen auf Rechnung des Bestellers.

7.4 Die Wahl des Transportweges und Transportmittels erfolgt mangels besonderer Weisung nach unserem Ermessen. Jede Haftung von BAUMANN Software ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

7.5 Sofern die BAUMANN Software GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, beschränkt sich der Anspruch des Bestellers auf Ersatz von Verzugsschaden auf insgesamt höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BAUMANN Software GmbH beruht.

8. Gefahrenübertragung

8.1 Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über. Verzögert sich die Absendung ohne unser Verschulden, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.

8.2 Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Die Verpackung erfolgt mangels besonderer Weisung nach bestem Ermessen. Die Übernahme der Güter von uns ohne Beanstandung durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung von uns wegen nicht sachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigungen oder Verluste aus, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haften.

9. Recht auf Rücktritt

9.1 Werden uns nach Abschluss des Vertrages Tatsachen bekannt, die nach kaufmännischen Gepflogenheiten die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, oder tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers ein oder gerät der Besteller mit fälligen Forderungen in Verzug, so sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen aus dem laufenden Vertrag (also einschließlich derjenigen, für die Ratenzahlung oder ein Zahlungsziel vereinbart ist) fällig zu stellen, und die Erbringung weiterer Lieferungen und Leistungen davon abhängig zu machen, dass die fälligen und fällig gestellten Forderungen zuvor beglichen sind. Wir sind dann auch berechtigt, dem Besteller zur Bezahlung der fälligen und fällig gestellten Forderungen eine angemessene Frist zu bestimmen. Nach Ablauf der Fristen können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht die Zahlung rechtzeitig erfolgt ist.

9.2 Wir sind berechtigt, bei unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine Ausführung für uns unzumutbar machen, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadenersatzpflicht eintritt.

10. Gewährleistung
Allgemein / Hardware

10.1 Die Gewährleistung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Die Gewährleistung erfolgt kostenlos, sofern der Besteller auf seine Kosten die mangelhaften Liefergegenstände zu BAUMANN Software bringt oder versendet und wieder abholt/abholen lässt. Die reinen Personalkosten für die Durchführung von Gewährleistungsmaßnahmen trägt in jedem Falle der Besteller. Der Besteller hat bei Übermittlung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch entsprechende Kopien gesichert werden, da diese bei den durchzuführenden Gewährleistungsarbeiten verloren gehen können. Für die Einsatzunterstützung zur Re-Installation ist der Besteller kostenpflichtig.
Erfolgt die Ersatzleistung oder Instandsetzung auf Wunsch des Bestellers bei diesem oder an einem anderen Ort, so hat der Besteller die Transportkosten bzw. die anfallende Reisezeit und KM-Pauschale entsprechend Ziffer 14 dieser AGB zu bezahlen.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von BAUMANN Software über.
Für eine Ersatzleistung oder eine Instandsetzung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.
Der Besteller hat keinen Anspruch auf Mietgeräte für die Dauer der Reparatur. BAUMANN Software wird sich bemühen, dem Besteller gegen angemessene Vergütung im Rahmen der Möglichkeiten Mietgeräte zur Verfügung zu stellen.

10.2 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung sowie auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Wartung, Verunreinigung, Verwendung falschen Zubehörs, ungewöhnliche Ereignisse oder auf dem Transport entstehen.
Die Gewährleistung erlischt, soweit Reparaturen oder Eingriffe von Dritten vorgenommen werden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass die Reparatur oder der Eingriff für den aufgetretenen Mangel nicht ursächlich ist.

10.3 Unvollständige oder unrichtige Lieferungen sowie erkennbare Mängel des Liefergegenstandes sind sofort, spätestens jedoch drei Tage nach Auslieferung, bei BAUMANN Software schriftlich anzuzeigen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist aufgetretene Mängel. Wird uns ein Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, so entfällt jede Gewährleistung.

10.4 Im Falle einer Mitteilung des Bestellers, dass Mängel des Liefergegenstandes vorhanden seien, ist BAUMANN Software berechtigt, die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten von dem vorherigen Garantienachweis (Garantiekarte oder Kaufrechnung) abhängig zu machen. Der Besteller hat die Wahl, ob er den mangelhaften Liefergegenstand an BAUMANN Software zur Reparatur schicken will oder ob die Reparatur/Instandsetzung beim Besteller nach Maßgabe der Regeln in Ziffer 10.2 und 10.3 vorzunehmen ist.

10.5 Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Software

10.6 Registrierte Software
Die Vertragsparteien stimmen darüber überein, dass es nicht möglich ist, Software-Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind.
Der Hersteller leistet dafür Gewähr, dass die Programme nicht mit Mängeln behaftet sind, die die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Die Leistungsbeschreibung der Software-Programme dient der Schilderung des Vertragsgegenstandes und enthält keine gewährleistungsrechtlichen Zusicherungen. Bei Vorliegen von Mängeln ist der Hersteller zur Nachbesserung berechtigt und, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, auch verpflichtet. Gelingt es dem Hersteller während einer angemessenen Frist nicht, durch Nachbesserung die Fehler zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden eine vertragsgemäße Nutzung des Programms ermöglicht wird, kann der Kunde eine Herabsetzung der Lizenzgebühr oder eine Rückgängigmachung des Lizenzvertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen.
Bei Verwendung von gegebenenfalls erforderlichen Fremdsoftwareprodukten (z.B. SQL Server, Framework) ist jede Gewährleistung durch die BAUMANN Software GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.

10.7 Demo- bzw. Testsoftware / Freeware
Die BAUMANN Software GmbH übernimmt bei Verwendung von Demo- bzw. Testlizenzen oder Freeware-Programmen, inklusive der gegebenenfalls erforderlichen Fremdsoftware, keinerlei Gewähr, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10.8 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließende Regelungen über die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche aus.
Das gilt nicht für etwaige Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen. Eigenschaftszusicherungen bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als Zusicherung bezeichnet sein.

11. Haftung auf Schadenersatz

11.1 Die BAUMANN Software GmbH haftet für Schäden, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder vertraglich zugesicherte Eigenschaften fehlen, die den Besteller auch gegen untypische, exzessive Schadensrisiken absichern sollten. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet BAUMANN Software nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und zwar begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden.

11.2 Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl des Software-Programmes im Hinblick auf die Hardware-Kompatibilität, die vom Lizenznehmer gewünschte Spezifikation, den vorgesehenen Einsatzzweck und den wirtschaftlichen Erfolg.

11.3 Der Lizenznehmer ist zur Datensicherung verpflichtet und hat für den Fall eines etwaigen Verlustes von Daten durch Bereithalten der Daten in maschinenlesbarer Form sicherzustellen, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

12. Eigentumsvorbehalt

12.1 Die Lieferung von Waren erfolgt bis zur restlichen Bezahlung sämtlicher bestehender und künftig aus der Geschäftsverbindung entstehender Forderungen unter Eigentumsvorbehalt zu Gunsten von BAUMANN Software gemäß §455 BGB. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen in laufende Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

12.2 Verpfändungen und Sicherheitsübereignung sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

12.3 Soweit der Besteller nach dem Vertragsinhalt berechtigt ist, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, gilt dies nur, solange er sich nicht im Verzug befindet.
Die dem Besteller durch Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) und sonstigen Rechte tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an BAUMANN Software ab.
Ein vom Besteller mit Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt bis zur völligen Bezahlung der durch unseren Eigentumsvorbehalt gesicherten Forderungen als zu unseren Gunsten vereinbart. Der Besteller wird jederzeit widerruflich ermächtigt, die an BAUMANN Software abgetretenen Forderungen für Rechnung von BAUMANN Software im eigenen Namen einzuziehen.
Der Besteller ist verpflichtet, BAUMANN Software auf Verlangen die Höhe seiner Forderung, den Forderungsgrund und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen. Soweit die auf Grund der vorstehenden Regelungen an uns abgetretenen Forderungen um mehr als 20 % über unsere gesicherten Ansprüche gegen den Besteller hinausgehen, verpflichten wir uns, den darüber hinausgehenden Anteil der Forderung nach unserer Wahl und auf Verlangen freizugeben bzw. zurückzuübertragen.

12.4 Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. die Herausgabeansprüche gegen Dritte geltend zu machen. In der Zurücknahme sowie in einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

13. Miet- und Leihgeräte

Der Besteller haftet für alle Schäden, die durch Beschädigungen, Diebstahl etc. an den von BAUMANN Software vermieteten Geräten einschließlich Software hervorgerufen werden.

14. Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen

14.1 Die Erteilung von Reparatur- und Instandsetzungsaufträgen bzw. von Aufträgen über Kostenschätzung erfolgt auf der Grundlage dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Reparaturen, Kostenschätzungen und Instandsetzungen werden nach den zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Stundenverrechnungssätzen zuzüglich Fahrtzeit und Fahrtkosten berechnet. Dabei wird die erste Stunde immer voll berechnet, dann jede weitere angefangene halbe Stunde. Etwaige Kosten für Hin- und Rücksendung sowie das Aus- und Wiedereinbauen gehen zu Lasten des Bestellers. Die zur Verrechnung kommenden Preise sind Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Instandsetzungsarbeiten sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto Kasse ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes (z.B. Vorkasse) schriftlich vereinbart wurde.

14.2 Die in einem Kostenvoranschlag schriftlich oder mündlich genannten Preise sind nur ein ungefährer Anhalt und für uns unverbindlich. Wird ein Reparatur-/Instandsetzungsauftrag erteilt, sind die Kosten der Untersuchung in den Instandsetzungskosten regelmäßig nicht enthalten. Wird der Auftrag nach Untersuchung nicht erteilt, werden die Untersuchungskosten gesondert in Rechnung gestellt.

14.3 Bei Arbeiten im Hause des Bestellers sind die zu reparierenden Gegenstände gut zugänglich zu halten. Es bleibt BAUMANN Software überlassen zu entscheiden, an welchem Ort die Instandsetzung erfolgen soll (z. B. Anlieferung des Reparaturgegenstandes in unsere Werkstätten oder in die Hersteller-Werkstätten). Kosten für Hin- und Rücksendung sowie Kosten für Aus- und Einbauarbeiten gehen zu Lasten des Bestellers, ebenso anfallende Fahrzeit- und Fahrtkosten. BAUMANN Software sorgt für ordnungsgemäße Verwahrung und Behandlung des instand zu setzenden Gegenstandes im eigenen Betrieb. Wir haften jedoch nicht für den Verlust oder die Beschädigung in unserem Betrieb oder auf dem Transport, es sei denn, dass uns ein grobes Verschulden hieran treffen sollte. Auf Wunsch des Bestellers kann zu seinen Lasten eine Versicherung abgeschlossen werden.

14.4 Reklamationen von Reparaturen und Instandsetzung sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Zurückerhalt des Reparaturgegenstandes möglich. Der Reklamation unterliegt nur der Teil, der repariert bzw. instand gesetzt wurde, nicht jedoch der gesamte Kaufgegenstand bzw. dessen Funktion.

Die folgenden Wartungsbedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der BAUMANN Software GmbH:

Wir bitten um Beachtung:
Unsere Hotline kann während der Geschäftszeiten auch ohne Wartungsvertrag in Anspruch genommen werden.
Für diese Dienstleistung berechnen wir 85,- Euro (zzgl. MwSt.) pro Telefonat bzw. pro Mail und pro angefangene Viertelstunde.

15. Wartungsbedingungen für Software der BAUMANN Software GmbH

Zwischen der BAUMANN Software GmbH und dem Wartungsnehmer besteht bei Bestellung und Annahme des Wartungsvertrages durch die BAUMANN Software GmbH gemäß Auftragsbestätigung ein Wartungsvertrag über Softwarewartung. Dem Wartungsvertrag liegen folgende Bestimmungen zugrunde:

15.1. Gegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Wartungsleistungen an den gemäß Auftragsbestätigung genutzten Softwareprogrammen der BAUMANN Software GmbH. Die Wartungsleistungen werden durch die BAUMANN Software GmbH durchgeführt.

15.2. Umfang der Wartungsleistungen
15.2.1 Hotline-Kontingent
Der Wartungsvertrag beinhaltet pro Wartungsjahr ein festgelegtes Hotline-Kontingent. Das Hotline-Kontingent ist abhängig von der Art und der Anzahl der im Einsatz befindlichen Software-Lizenzen und wird bei Abschluss des Wartungsvertrages gemäß jeweils geltender Preisliste in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Werden später weitere Lizenzen hinzuerworben, erhöht sich der Wartungspreis gemäß Auftragsbestätigung und damit auch entsprechend das Hotline-Kontingent.
BAUMANN Software protokolliert im Verlaufe des Wartungsjahres die Hotline-Leistungen und sendet dem Wartungsnehmer auf Anfrage jederzeit eine aktuelle Hotline-Auswertung zu.
Bei über das Kontingent hinausgehender Hotline-Leistung wird der zusätzliche Aufwand von BAUMANN Software von Zeit zu Zeit oder am Ende eines Wartungsjahres zum gültigen Stundensatz nachberechnet.
Nicht in Anspruch genommene Hotline-Zeit kann nicht auf das Folgejahr übertragen werden und nicht erstattet werden.
Schulung, Einsatzunterstützung und ggfs. Programmänderungen können nicht über den Wartungsvertrag geleistet werden. Hierfür erstellen wir auf Anfrage separate Angebote.
Der Wartungsvertrag ist dem Update-Service und den Hotline-Fragen vorbehalten.

15.2.2 Updates
Im Rahmen dieses Vertrages wird BAUMANN Software dem Wartungsnehmer alle Erweiterungen, Weiterentwicklungen und Verbesserungen an oben bezeichneten Softwareprogrammen zur Verfügung stellen. Für die Erbringung der folgenden Leistungen durch BAUMANN Software ist der Abschluss des Wartungsvertrages Voraussetzung:
a. Beseitigung gegebenenfalls auftretender Mängel in den Softwareprogrammen
b. Anpassungen, die aufgrund der Änderung von gesetzlichen Bestimmungen zur Aufrechterhaltung des bisherigen Verfahrenstandes notwendig sind.
e. Lieferung von Programmerweiterungen (s.u.)
Programmerweiterungen, die sich im Funktionsumfang der jeweiligen Edition befinden, werden grundsätzlich im Rahmen des Wartungsvertrages ohne weitere Kosten zur Verfügung gestellt. Sollte es sich jedoch um Entwicklungen ganz neuer Module handeln, die nicht in die Vollversion integriert, sondern separat aufrufbar sind, so kann das jeweilige neue Modul aufgrund seiner Art und Größe kostenpflichtig sein. Der Erwerb ist freiwillig.

15.3. Urheberrecht
An den Erweiterungen, Verbesserungen und Weiterentwicklungen der oben bezeichneten Softwareprogramme besitzt die BAUMANN Software GmbH das Urheberrecht. Im Rahmen dieses Vertrages erhält der Wartungsnehmer automatisch eine nicht übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz an diesen Rechten.

15.4. Durchführung der Wartungsleistungen
15.4.1 Hotline
BAUMANN Software bittet darum, wenn es möglich ist, Hotline-Fragen per E-Mail an die Hotline-Adresse support@baumannsoftware.de zu senden. Gerne können zur Veranschaulichung Screenshots mitgesandt werden. BAUMANN Software nimmt in der Regel spätestens am darauffolgenden Arbeitstag Kontakt mit dem Wartungsnehmer auf.
In dringenden Fällen steht die BAUMANN Software-Hotline an Werktagen von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr telefonisch unter 07361 46000 zur Verfügung.
Die Wartungsleistungen sind grundsätzlich über die Fernwartung möglich. Sollte der Wartungsnehmer ausdrücklich einen Besuch von BAUMANN Software im Rahmen des Hotline-Kontingents wünschen, so werden Spesen und Fahrtkosten separat in Rechnung gestellt.

15.4.2 Updates
Die BAUMANN Software-Programme werden ständig weiterentwickelt und verbessert. Die sogenannten Release Notes (Was gibt's Neues?) können auf der BAUMANN Software-Homepage www.baumannsoftware.de unter Support/Release Notes verfolgt werden. Der Wartungsnehmer entscheidet eigenverantwortlich, wie oft er ein Update von der Homepage herunterladen möchte und ist auch für die Durchführung verantwortlich. Die Zugangsdaten für den persönlichen Update-Bereich auf der Homepage legt der Wartungsnehmer bei der Registrierung auf der BAUMANN-Homepage fest. BAUMANN Software unterstützt den Wartungsnehmer auf Wunsch bei der Durchführung der Updates. Der Aufwand wird entweder laut Angebot separat in Rechnung gestellt oder vom Hotline-Kontingent abgebucht.

15.5. Leistungen des Wartungsnehmers
Da die Hotline am aktuellen Stand der Software durchgeführt werden muss, verpflichtet sich der Wartungsnehmer, mindestens zweimal pro Jahr ein Update der oben bezeichneten Softwareprogramme und gegebenenfalls auch der erworbenen Zusatzmodule von der BAUMANN Software-Homepage www.baumannsoftware.de herunterzuladen und zu installieren.
Probleme, die bei eigenen Änderungen, Verbesserungen und Erweiterungen dem Wartungsnehmer entstehen, sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.
Testdaten und Maschinenzeiten sowie systemtechnische und sonstige Betreuungsleistungen (Manpower, Datenbank des Kunden zu Testzwecken) werden, sofern sie zur Erbringung von Wartungsleistungen durch BAUMANN Software benötigt werden, vom Wartungsnehmer kostenlos und rechtzeitig in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt.

15.6. Inkrafttreten / Laufzeit / Kündigungsfrist
Der Beginn der Wartung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Der Vertrag behält seine Gültigkeit für mindestens 12 Monate ab diesem Zeitpunkt und verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner mindestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

15.7. Wartungspreise
Der Wartungspreis ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Er wird zu Beginn eines jeden Wartungsjahres jeweils im Voraus in Rechnung gestellt. Eine evtl. Veränderung der Wartungskonditionen wird dem Wartungsnehmer mindestens 3 Monate vor dem unter Punkt 15.6 geregelten Kündigungstermin von BAUMANN Software schriftlich mitgeteilt.
Werden innerhalb eines Wartungsjahres weitere Lizenzen des Software-Produktes hinzugekauft, so ergeben sich die neuen Wartungskonditionen (Wartungsbetrag und Hotline-Kontingent) aus der Auftragsbestätigung.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung – einschließlich Urkundenprozesse sowie eventuelle Klage auf Herausgabe - ist ausschließlich Aalen, soweit nicht zwingend gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

16.2 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

16.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.